Förderverein

Funktion und Aufgaben des Vereins

Der Förderverein "ZusammenLeben" e.V. wurde im Jahre 1990 gegründet, damit der Einrichtungsträger ZusammenLeben e.V. (Trägerverein) sich auf die eigentliche Betreuungsarbeit und deren Fortentwicklung konzentrieren kann. Die Mitglieder des Fördervereins haben es sich zur Aufgabe gemacht, ZusammenLeben e.V. sowie die später gegründete gemeinnützige Gesellschaft GemeinsamLeben ideell und materiell zu unterstützen.

Durch ein beträchtliches Spendenaufkommen von Eltern, aber auch durch das Einwerben von Stiftungsgeldern beteiligte sich der Förderverein maßgeblich am Erwerb der Grundstücke und bei der Finanzierung der Gebäude am Wohldorfer Damm 5, Wohldorfer Damm 33 a und b, Am Eichenrehmen 3 und am Wohldorfer Damm 20.

Eine wesentliche Aufgabe des Fördervereins ist zudem die finanzielle Unterstützung der Bewohner/innen beider Träger bei Projekten, die nicht über die Vergütungssätze finanziert werden können. Hierzu zählen Reisen, künstlerische und kunsthandwerkliche Kurse, Freizeitaktivitäten (Tanzkurs, Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen etc.) und künstlerische Therapien. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein bedürftige Bewohner/innen.

Die Eltern der Bewohner/innen in den Wohngruppen und der Menschen, die von ZusammenLeben ambulant betreut werden, sind fast ausnahmslos Mitglieder des Fördervereins und zahlen außer dem Mindestmitgliedsbeitrag von € 6,- im Monat einen monatlichen Solidaritätsbeitrag in Höhe von € 50,-. Auch Freunde der Einrichtungen ZusammenLeben und GemeinsamLeben unterstützen die Aktivitäten des Fördervereins durch ihre Mitgliedschaft.


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